Du kannst den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) grundsätzlich dann erhalten, wenn Du arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit unmittelbar bedroht bist. Wenn Du Dich in einer solchen Situation befindest, solltest Du Dich unbedingt beraten lassen, um das passende Angebot zu finden, das Dir wirklich hilft. Die Beratung kann Dir außerdem erklären, wie Du den Gutschein beantragen musst.
Zwei weitere Dinge werden in der Regel ebenfalls abgeprüft, um zu entscheiden, ob Du bezugsberechtigt bist. Es handelt sich allerdings um „weiche“ Punkte. Dies bedeutet, es ist nicht notgedrungen so, dass Du keinen Gutschein erhältst, wenn Du Ihnen nicht gerecht wirst. Es erleichtert jedoch die Beantragung:
1. Du hast leider ein Vermittlungshemmnis: Du kannst nachweisen, dass Du aus eigener Kraft keine neue Arbeit findest. Dies kann zum Beispiel aufgrund fehlender Qualifikationen oder mangelnder Sprachkenntnisse der Fall sein.
2. Du besitzt ein klares Ziel: Bei der Beantragung des AVGS kannst Du zeigen, dass Du eine klare Vorstellung davon hast, was Du dadurch erreichen möchtest. Es ist deshalb wichtig, gut vorbereitet in die Antragsstellung zu gehen. Du solltest nachweisen, dass Du eigenständig an der besten Lösung für Deinen Fall gearbeitet hast und jetzt nur noch die Hilfe bei der Finanzierung benötigst.