AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dornröschen Karriereberatung GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dornröschen Karriereberatung GmbH, Fauslerstrasse 20/1, 73230 Kirchheim (nachfolgend: „CS“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit der Dornröschen Karriereberatung GmbH, insbesondere für folgende Dienstleistungen:
• Beratung / Consulting
• Coaching
• Moderation
• Schulungen / Workshops
• Interim Management
(2) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur dann Anwendung, wenn die zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Auftrags ist die im jeweiligen Projekteinzelvertrag vereinbarte Beratungstätigkeit.
(2) CS führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt durch und beachtet die anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis.
(3) Vom Auftraggeber und Dritten zur Verfügung gestellte Daten werden nicht auf Richtigkeit, sondern nur auf Plausibilität geprüft.
(4) Die Leistung von CS gilt als erbracht, wenn das im Projekteinzelvertrag vereinbarte Projektziel oder Projektteilziel erreicht wurde. Unerheblich ist hierbei, ob und eann mögliche Empfehlungen von CS seitens des Auftraggebers umgesetzt werden.
(5) Soll CS zur Erstellung eines ausführlichen, schriftlichen Berichts verpflichtet werden, so muss dies zwischen den Parteien gesondert schriftlich vereinbart werden.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, CS vollumfänglich zu unterstützen und insbesondere alle zur Durchführung des Auftrags notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und CS sämtliche relevanten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber wird CS auf dessen Verlangen hin die Richtigkeit und Vollständigkeit der überlassenen Unterlagen schriftlich bestätigen.
§ 4 Annahmeverzug, unterlassene Mitwirkung
Sollte der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsdienste in Verzug kommen oder eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung unterlassen, so ist CS zur fristlosen Kündigung berechtigt. Die Ausübung dieses Kündigungsrechtes hat keine Auswirkungen auf Ansprüche seitens CS auf Ersatz des durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. den Ersatz notwendiger Mehraufwendungen.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
(1) Alle Forderungen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne abzüge zahlbar. Da es sich insofern um einen Fall des § 286 Abs. 2, N r. 2. BGB handelt, kommt der Auftraggeber bei nicht fristgerechter Zahlung automatisch, d.h. ohne Mahnung, in Verzug. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangeben hinzuzurechnen und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von CS auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Ausfall und Verhinderung
Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (Schulungen, Workshops, Moderation, Coaching) diese Termine schriftlich oder per E-Mail absagen. Es fallen in diesem Fall aber Stornogebühren von bis zu 100% des vereinbarten Honorars an. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. Der Auftraggeber ist pauschal zur Zahlung der folgenden Stornokosten verpflichtet:
a) bis 4 Wochen vor dem Termin: keine Stornogebühr
b) bis 2 Wochen vor dem Termin: 25% des vereinbarten Honorars
c) bei Absage des Termins bis zu einer Woche vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars
d) bei Absage des Termins in der Woche vor dem Termin bis 48 Stunden vor dem Termin: 75% des vereinbarten Honorars
e) bei Absage des Termins innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars
§ 7 Haftung
(1) CS haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für von ihr bzw. ihren Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliche oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
(2) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit übernimmt CS für von ihr, ihren Mitarbeiter/innen und/oder Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vertragstypische vorhersehbare Schäden sowie im Falle der schuldhaften Verursachung von Körperschäden. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.
(3) Die Haftung von CS für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit CS nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe d es Beratungshonorars; sollte dies gesetzlich nicht möglich sein, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000 je einzelnem Schadensfall.
(4) Bei offensichtlicher Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos ist CS verpflichtet, dem Auftraggeber eine höhere Haftungssumme anzubieten, wobei sie ihre Vergütung entsprechend anpassen kann.
(5) Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen CS verjähren in zwölf Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekteinzelvertrages Dieser Regelung unterfallen nicht die gesetzlichen Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, deren Verjährung sich nach den gesetzlichen Vorgaben richtet.
§ 8 Treuepflicht
(1) Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich über sämtliche Umstände, die im Verlauf der Projektausführung entstehen und die Bearbeitung beeinflussen könnten.
(2) Die Parteien verpflichten sich, innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei abzuwerben bzw. bei sich zu beschäftigen. Unter den Begriff des „bei sich zu beschäftigen “ fallen auch freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeiten.
(3) Bei einem Verstoß gegen § 8 II wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst. Es wird insofern auf diese Bestimmung verwiesen.
§ 9 Aufbewahrung von Unterlagen
(1) Die Parteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei einzuholen.
(2) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht vereinbart.
§ 10 Schweigepflicht, Datenschutz
(1) CS verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftragsbeschäftigte Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftraggebers. CS verpflichtet alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen entsprechend auf die Einhaltung dieser Vorschriften.
(2) CS ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
§ 11 Schutz des geistigen Eigentums des Beraters
(1) Sämtliche seitens CS gefertigten Berichte, Auswertungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen etc. sind und bleiben geistiges Eigentum von CS und dürfen seitens des Auftraggebers nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt werden und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von CS an Dritte herausgeben bzw. diesen bekannt gemacht werden oder publiziert werden.
(2) Sollte der Auftraggeber die Beratungsdienstleistungen auch für verbundene Unternehmen nutzen wollen, so benötigt er hierfür vorab die schriftliche Zustimmung von CS, die sie auch ohne Angabe von Gründen verweigern kann. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt CS Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen ein durch die vorgenannten Bestimmungen eingeschränktes, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.
(3) Bei einem Verstoß gegen § 11, 1. und/oder 2. wird eine Vertragsstrafe gem. § 12 ausgelöst.
§ 12 Vertragsstrafe
(1) Im Falle des Verstoßes gegen § 8, 2. verpflichtet sich die rechtsverletzende Partei an die rechtstreue Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 60.000 € zu entrichten.
(2) Im Falle des Verstoßes gegen § 11, 1. und/oder 2. verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung.
(3) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§ 13 Kündigung
Regelungen zur Kündigung werden in den jeweiligen Projekteinzelverträgen vereinbart.
§ 14 Sonstiges
(1) Für alle Rechte aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
(3) Sind oder werden Vorschriften dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.
(4) Gerichtsstand ist Stuttgart.
Stand: September 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dornröschen Karriereberatung GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Dornröschen Karriereberatung GmbH, Fauslerstrasse 20/1, 73230 Kirchheim (nachfolgend: „CS“)
- 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die CS mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um eine natürliche oder juristische Person (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ [„AG“] genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CS ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn CS in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
- 2 Leistungen von CS / Mitwirkung des Kunden
(1) CS erbringt für den AG Dienstleistungen im Bereich des Bewerbercoachings und der Persönlichkeitsentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet CS nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann CS lediglich den Erfolg bestimmter Beratungsmaßnahmen prognostizieren anhand vorhandener Erfahrungswerte. Dem Kunden ist aber bewusst, dass ein Erfolg von CS nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungsmaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von CS zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch CS, bleibt der Vergütungsanspruch von CS unberührt.
- 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen CS und dem Kunden kann mündlich, fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Kommt der Vertrag unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande, besteht vorbehaltlich anderslautender Absprache ein Anspruch des Kunden, eine schriftliche Auftragsbestätigung zu erhalten.
- 4 Widerrufsrecht
Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufsrechts ergeben sich aus nachstehender Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Dornröschen Karriereberatung GmbH, Fauslerstrasse 20/1, 73230 Kirchheim) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
- 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von CS angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen erfolgt bei Selbstzahlern sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per Überweisung. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit CS via Telefon / Skype / Zoom oder ähnlichen gilt folgendes: Bei Selbstzahler ist eine Bezahlung der gebuchten Dienstleistungen ausschließlich im Wege der Vorkasse via Überweisung möglich, bei AVGS wird nach der Leistungserbringung von der zuständigen Arbeitsagentur/Jobcenter gezahlt.
(4) CS stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.
(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist zulässig bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
- 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(4) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.
(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungsanspruch von CS unberührt.
(6) Der Teilnehmer ist zur aktiven Teilnahme verpflichtet.
- 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch CS beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei CS eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei CS vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält CS sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber CS in Verzug, ist CS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. CS wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen.
(4) Sofern der Kunde sich mit einer fälligen Zahlung in Verzug befindet, ist CS berechtigt, eine verzugsbedingte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € netto beim Kunden zu erheben.
(5) Im Fall der außerordentlichen fristlosen Kündigung durch CS bleibt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch CS vorbehalten.
- 8 Erfüllung
(1) CS wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. CS ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass CS bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird CS innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen.
(3) Stammen Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von CS unberührt.
- 9 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren innerhalb von sozialen Medien auf die Interessen von CS Rücksicht zu nehmen. Insbesondere darf der Kunde keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über CS und Dritter, derer sich CS für die Vertragserfüllung bedient, veröffentlichen / verbreiten.
(2) Sofern der Kunde an Communities und Gruppen von CS (z.B. auf Facebook) teilnimmt, ist er verpflichtet, auch dort die Interessen von CS zu wahren. CS ist berechtigt, den Kunden von der Teilnahme an Communities und Gruppen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, sollte der Kunde (zum Beispiel durch geschäftsschädigende Äußerungen) die Interessen von CS innerhalb der Gruppe / Community verletzen oder beeinträchtigen.
- 10 Haftung
(1) CS haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CS nur
- a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet CS nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
(3) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, CS ausschließlich solches Bild- /Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt CS insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.
- 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) CS informiert den Kunden oder Auftraggeber darüber, dass die im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss gewonnenen persönlichen Daten gespeichert werden und zum Zwecke der Direktwerbung in der Zukunft verwendet werden.
(2) Der Kunde bzw. Auftraggeber willigt in die Nutzung dieser Daten zu den in Abs. 1 genannten Zwecken ein, kann dieser Nutzung jedoch jederzeit widersprechen.
- 12 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von CS maßgebend.
(2) Für sämtliche Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der CS, sofern nichts anderes vereinbart ist
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen CS und dem Auftraggeber der Sitz von CS. Letzterer ist es unbenommen, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollten diese unvollständig sein, so wird das Vertragsverhältnis im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken.
Stand: November 2021